Die Unterlagen enthalten zahlreiche Hilfestellungen für den Benutzer. Die Stiftung Warentest rät: "Schriftlich können Sie festlegen, was gelten soll, falls Sie einmal unwiederbringlich nicht mehr in der Lage sind, selbst über eine medizinische Behandlung zu entscheiden. Mit Datum und Unterschrift ist eine Patientenverfügung für Ärzte rechtsverbindlich. Eine Patientenverfügung können Sie jederzeit ändern oder neu schreiben...."
In der oben genannten Ausgabe sind zahlreiche weitere wichtige Informationen veröffentlicht. An anderer Stelle wird darauf hingewiesen, dass "jeder ab dem 18. Lebensjahr sich um eine Vorsorgevollmacht kümmern sollte".